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Grundlagen und Gegenwart

Meinungs- und Pressefreiheit

Ein Grundrecht ist kein Besitz, sondern ein Anspruch, den jemand durchsetzen muss. Was Artikel 5 abdeckt, wo die Grenzen liegen und mit welchen Mitteln heute Druck gemacht wird.

Was Artikel 5 wirklich abdeckt

Das Grundgesetz garantiert in Artikel 5 die Meinungsfreiheit, die Informationsfreiheit, die Pressefreiheit sowie die Freiheit von Rundfunk und Film, dazu die Freiheit von Kunst und Wissenschaft. Eine Zensur findet nicht statt, heißt es dort ausdrücklich, und dieser Satz meint die Vorabkontrolle durch den Staat. Er bedeutet nicht, dass alles erlaubt ist. Schranken bilden die allgemeinen Gesetze, der Jugendschutz und das Recht der persönlichen Ehre, weshalb Verleumdung, Volksverhetzung oder üble Nachrede weiterhin strafbar bleiben. Die eigentliche Arbeit liegt in der Abwägung zwischen diesen Positionen, und die machen Gerichte im Einzelfall. Wer glaubt, ein Grundrecht sei ein Freibrief, missversteht seine Konstruktion.

Interessanter als die Verbotsseite ist die Schutzseite. Pressefreiheit umfasst nicht nur das Veröffentlichen, sondern auch die Beschaffung von Informationen, das Redaktionsgeheimnis und die Freiheit, eine Redaktion nach eigenen Vorstellungen aufzustellen. Ohne diese Vorstufen wäre das Recht zu drucken wertlos, weil es nichts zu drucken gäbe. Deshalb sind Durchsuchungen in Redaktionen, das Abschöpfen von Verbindungsdaten oder der Druck auf Informanten so heikel. Sie greifen nicht ins Ergebnis ein, sondern in die Bedingungen, unter denen ein Ergebnis überhaupt entstehen kann. Genau dort setzen moderne Formen der Behinderung an, weil sie juristisch schwerer zu fassen sind.

Wie Druck heute aussieht

Die klassische Zensurbehörde ist selten geworden, ihre Funktion aber nicht. An ihre Stelle sind Verfahren getreten, die legal aussehen und trotzdem denselben Zweck erfüllen. Dazu gehören Einschüchterungsklagen, bei denen finanzstarke Kläger eine kleine Redaktion mit Verfahren überziehen, bis das Geld ausgeht. Dazu gehören Akkreditierungen, die nicht mehr erteilt werden, und Anzeigenbudgets, die plötzlich woanders landen. Dazu gehört Überwachungssoftware auf Telefonen von Reportern, die Quellen offenlegt, ohne dass jemand eine Tür eintreten muss. Und dazu gehören Kampagnen im Netz, die eine einzelne Journalistin so lange begleiten, bis sie das Thema wechselt.

Das Perfide daran ist die Kostenverteilung. Der Angreifer braucht wenig Aufwand, das Ziel muss sehr viel investieren, um zu bestehen. Ein Anwalt kostet Geld, das eine freie Autorin nicht hat. Ein Verfahren kostet Monate, in denen keine Recherche entsteht. Am Ende steht häufig kein Urteil, sondern ein stiller Rückzug, und der ist statistisch unsichtbar. Deshalb hilft die Stiftung auch bei Prozesskosten und Rechtsberatung, wenn ein Fall in unseren Zweck fällt. Wie diese Vergabe abläuft, steht auf der Seite Ziele der Stiftung.

Quellenschutz ist Handwerk, nicht Haltung

Wer mit Informanten arbeitet, trägt Verantwortung für deren Sicherheit, und diese Verantwortung endet nicht mit dem Erscheinen des Textes. In der Praxis werden Quellen selten durch Verrat enttarnt, sondern durch Nachlässigkeit. Ein Foto mit Metadaten, ein Chatverlauf im Cloudspeicher, ein Termin im geteilten Kalender, eine Rückfrage per unverschlüsselter Mail: Jedes dieser Details kann genügen. Dazu kommen Muster, die niemand bedenkt, etwa dass nur drei Personen Zugang zu einem bestimmten Dokument hatten. Ein guter Quellenschutz beginnt deshalb vor dem ersten Gespräch, mit der Frage, welche Spuren dieses Gespräch überhaupt erzeugt. Und er verlangt, dass man Rechercheunterlagen ordentlich vernichtet, statt sie aus Sentimentalität aufzubewahren.

Ein zweiter Punkt betrifft die Versprechen, die man gibt. Sagen Sie einer Quelle nie mehr Schutz zu, als Sie tatsächlich leisten können. Erklären Sie, was passiert, wenn eine Behörde Unterlagen beschlagnahmt, und was Sie in diesem Fall tun werden. Klären Sie ab, ob die Person die Folgen einer Veröffentlichung realistisch einschätzt, denn viele unterschätzen sie massiv. Halten Sie außerdem fest, was besprochen wurde, aber so, dass diese Notiz selbst niemanden gefährdet. Solche Absprachen wirken bürokratisch, sie sind aber der Unterschied zwischen einem Informanten mit Job und einem Informanten vor Gericht.

Zensur, die funktioniert, wird nie ausgesprochen. Sie äußert sich darin, dass ein Thema nicht mehr angeboten wird, weil sich der Ärger nicht lohnt. Diese Rechnung stellt niemand laut auf, und deshalb korrigiert sie auch niemand.

Fehler, die immer wieder passieren

Der häufigste Fehler ist die Annahme, ein Problem sei ein Einzelfall. Wenn zwei Redaktionen im selben Monat dieselbe merkwürdige Anfrage bekommen, ist das kein Zufall, sondern ein Muster. Der zweite Fehler ist Alleingang: Betroffene reden aus Scham oder Stolz mit niemandem, und die Sache eskaliert im Stillen. Der dritte Fehler betrifft Dokumentation, denn wer Drohungen nicht sichert und Screenshots nicht mit Datum ablegt, steht später ohne Belege da. Der vierte ist ein technischer, nämlich der Glaube, ein Passwort ersetze ein Sicherheitskonzept. Und der fünfte ist Zeit: Viele suchen erst dann Unterstützung, wenn Fristen abgelaufen sind und sich nichts mehr reparieren lässt.

Für Verlage und Sender gilt eine eigene Liste. Freie Mitarbeiter werden bei Klagen oft alleingelassen, obwohl sie im Auftrag gearbeitet haben. Rechtsschutz wird nicht mitgedacht, Honorare decken das Risiko nicht ab, und Sicherheitstrainings gelten als Luxus. Wer regelmäßig heikle Themen bearbeitet, sollte diese Punkte vertraglich regeln, bevor der erste Brief eines Anwalts kommt. Es ist erheblich billiger, im Voraus zu klären, wer welche Kosten trägt, als hinterher darüber zu streiten. Das gilt auch für exilierte Kolleginnen und Kollegen, die für deutsche Medien über ihre Herkunftsländer berichten und dabei ein deutlich höheres Risiko tragen. Was dabei zu beachten ist, beschreibt unsere Seite zu Writers in Prison und Writers in Exile.

Was auf dem Spiel steht

Eine Gesellschaft merkt den Verlust der Pressefreiheit nicht am Tag, an dem er eintritt. Sie merkt ihn Jahre später, wenn über eine Baugenehmigung, eine Klinik oder ein Rüstungsgeschäft niemand mehr Auskunft geben kann, weil die entsprechende Recherche nie stattgefunden hat. Zuerst verschwinden Lokalredaktionen, dann Korrespondentenstellen, dann die Bereitschaft, sich mit mächtigen Leuten anzulegen. Übrig bleibt eine Öffentlichkeit, die formal frei ist und faktisch schweigt. Carola Stern hat beide Seiten gekannt, die staatlich verordnete Sprachlosigkeit in der DDR und die freiwillige im Westen, und sie hat die zweite für die gefährlichere gehalten, weil sich niemand dagegen wehrt. Ihre Lebensgeschichte steht auf der Seite Carola Stern – zur Person, und wer die Arbeit der Stiftung unterstützen möchte, findet die Wege auf der Startseite.