Gegründet 2008 vom P.E.N.-Zentrum Deutschland Für die Freiheit des Wortes
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Stiftungszweck

Ziele der Stiftung

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung verfolgter und exilierter Autoren im Sinne der „Writers in Prison“- und „Writers in Exile“-Arbeit des P.E.N.-Zentrums Deutschland. Was das im Alltag bedeutet, steht hier ohne Beschönigung.

Was der Stiftungszweck praktisch heißt

Der Satzungstext klingt nüchtern, und das soll er auch. Dahinter stehen aber sehr konkrete Vorgänge, die man sich vorstellen können muss. Wir zahlen Mieten weiter, wenn ein Honorar ausbleibt. Wir übernehmen Anwaltskosten, wenn jemand wegen eines Artikels verklagt wird. Wir finanzieren Übersetzungen, damit ein Buch überhaupt eine Chance auf einen deutschen Verlag bekommt. Und wir zahlen manchmal schlicht die Fahrkarte, mit der eine Familie zu Verwandten in einer anderen Stadt kommt. Diese Mischung aus Groß und Klein ist gewollt, weil Not selten in ordentlichen Kategorien auftritt.

Wichtig ist der Zusatz mit den Angehörigen. Repressive Behörden arbeiten fast immer über die Familie, weil das billiger ist als ein Prozess. Der Ehemann verliert seine Anstellung, die Tochter ihren Studienplatz, der Bruder bekommt keinen Reisepass mehr. Wenn wir nur die schreibende Person betrachten würden, ginge die Rechnung des Regimes trotzdem auf. Deshalb stehen Angehörige ausdrücklich im Zweck der Stiftung. Es ist kein Zusatzangebot, sondern ein zentraler Teil der Arbeit, und in manchen Fällen der einzige Hebel, der überhaupt noch wirkt.

Wie eine Anfrage abläuft

Der Weg beginnt mit einer formlosen Nachricht, nicht mit einem Formular. Schreiben Sie, wer Sie sind, was Sie veröffentlicht haben und was gerade passiert. Belege sind hilfreich, aber sie dürfen fehlen, wenn Sie überstürzt ausreisen mussten. Danach folgt ein Gespräch, meistens telefonisch oder über einen verschlüsselten Kanal, und in der Regel mit jemandem, der die Region kennt. Anschließend prüfen wir, ob die Stiftung zuständig ist oder ob eine andere Stelle schneller helfen kann. Diese Prüfung dauert Tage, nicht Monate, weil sonst der ganze Sinn der Einrichtung verloren ginge.

Vertraulichkeit ist dabei keine Floskel. Namen und Details verlassen den engsten Kreis nur, wenn die betroffene Person das ausdrücklich will. Manche wünschen sich Öffentlichkeit, weil sie schützt. Andere wissen genau, dass ein Zeitungsartikel die Lage der Verwandten zu Hause verschlechtern würde. Beides ist legitim, und wir entscheiden das nicht über die Köpfe hinweg. Wer bei uns anfragt, bestimmt selbst, was mit seiner Geschichte geschieht. Diese Regel gilt ohne Ausnahme, auch dann, wenn ein Fall medial interessant wäre. Wie Öffentlichkeit im Rahmen der Writers-in-Prison-Arbeit eingesetzt wird, erklären wir auf einer eigenen Seite.

Häufige Fehler bei Anfragen

Der größte Fehler ist Zögern. Viele melden sich erst, wenn das Konto leer, das Visum abgelaufen und der Kontakt zur alten Redaktion abgebrochen ist. Zu diesem Zeitpunkt kostet jede Lösung ein Vielfaches, und einige Wege sind schlicht verbaut. Der zweite Fehler ist Untertreibung: Menschen schildern ihre Lage so knapp, dass die Dringlichkeit nicht erkennbar wird, weil sie niemandem zur Last fallen wollen. Der dritte Fehler betrifft Unterlagen, die vorsorglich geschönt oder weggelassen werden, etwa frühere Parteimitgliedschaften oder unbequeme Texte. Wir bewerten niemanden moralisch, wir prüfen Gefährdung, und eine später auffliegende Lücke schadet nur der betroffenen Person selbst.

Ein vierter Punkt taucht bei Vermittlern auf, also bei Redaktionen, Verlagen oder Freunden, die für jemanden schreiben. Sie schildern die Situation manchmal so allgemein, dass daraus kein Fall wird. Nennen Sie Zeitpunkte, Orte, Verfahrensnummern und die Namen der Behörden, soweit das gefahrlos möglich ist. Schreiben Sie außerdem dazu, was schon versucht wurde, damit wir nichts doppelt tun. Und melden Sie sich noch einmal, wenn sich etwas ändert, auch wenn es kleine Änderungen sind. Ein Fall, der sich bewegt, lässt sich viel besser begleiten als einer, von dem wir zufällig aus der Zeitung erfahren.

Wir helfen bedrohten und verfolgten Autoren sowie ihren Angehörigen, setzen uns für die Integration emigrierter Kolleginnen und Kollegen ein, fördern Übersetzungen und Publikationen ihrer Werke und überbrücken aktuelle Notlagen durch Zuwendungen.

Was wir nicht leisten

Eine Stiftung dieser Größe kann nicht alles, und es hilft niemandem, wenn man das verschweigt. Wir ersetzen kein Asylverfahren und keine anwaltliche Vertretung, wir betreiben keine Evakuierungen und wir garantieren keine Aufenthaltstitel. Wir vergeben auch keine Dauerfinanzierung für Redaktionen oder Zeitschriften, weil die Mittel dann nach wenigen Monaten gebunden wären und für akute Fälle nichts übrig bliebe. Ebenso wenig fördern wir Projekte ohne erkennbaren Bezug zur Freiheit des Wortes, so sinnvoll sie im Einzelfall sein mögen. Diese Abgrenzung wirkt hart, sie sorgt aber dafür, dass in dem Moment Geld da ist, in dem es wirklich zählt.

Wir sind außerdem keine politische Partei und keine Kampagnenorganisation. Die Stiftung fragt nicht nach der Weltanschauung eines Autors, sondern danach, ob er wegen seiner Veröffentlichungen bedroht wird. Das führt regelmäßig dazu, dass wir Menschen unterstützen, deren Positionen wir nicht teilen. Genau so ist es gemeint. Die P.E.N.-Charta schützt die Freiheit des Wortes, nicht bestimmte Meinungen, und Carola Stern hätte an dieser Stelle keinen Zentimeter nachgegeben. Wer wissen will, warum ihr das so wichtig war, findet die Antwort in ihrer Lebensgeschichte.

Woher die Mittel kommen

Die Stiftung finanziert sich aus Zuwendungen, aus Erträgen des Stiftungsvermögens und aus Zustiftungen. Viele Beträge sind klein, und gerade die tragen erstaunlich weit, weil unsere Verwaltung bewusst schmal bleibt. Verlage beteiligen sich an Übersetzungskosten, Autorinnen und Autoren spenden Honorare aus Lesungen, gelegentlich fließen Preisgelder ein. Testamentarische Zuwendungen spielen eine wachsende Rolle, weil sie langfristig planbar sind. Wer regelmäßig unterstützen will, hilft uns damit am meisten, denn feste Zusagen erlauben feste Zusagen an Betroffene. Und ja, jede Mark, jeder Euro landet am Ende bei einem konkreten Menschen mit einem konkreten Problem.

Manche Unterstützung ist gar nicht finanziell. Eine Wohnung für sechs Monate, ein Praktikumsplatz in einer Redaktion, ein Anwalt, der zum Selbstkostenpreis arbeitet, eine Übersetzerin, die ein Probekapitel umsonst macht: All das bewegt oft mehr als eine Überweisung. Wir führen deshalb Listen mit Menschen, die solche Angebote bereitstellen, und greifen darauf zurück, wenn ein Fall dazu passt. Falls Sie so etwas anbieten können, melden Sie sich einfach, auch ohne konkreten Anlass. Es ist erheblich einfacher, im Ernstfall auf eine bestehende Zusage zurückzugreifen, als in derselben Woche Hilfe zu suchen. Warum dieser Vorlauf so entscheidend ist, zeigt auch unser Text über Meinungs- und Pressefreiheit.

Wenn nichts geschieht

Es lohnt sich, einmal durchzuspielen, was ohne solche Hilfe passiert. Ein Autor bleibt im Herkunftsland, weil die Ausreise nicht bezahlbar ist, und schweigt danach dauerhaft. Eine Journalistin kommt zwar nach Deutschland, arbeitet aber seit vier Jahren in einer Küche und hat den Anschluss an ihren Beruf verloren. Ein Manuskript wird nie übersetzt, weil niemand die ersten dreitausend Euro aufbringt, und verschwindet in einer Schublade. Jeder dieser Fälle bedeutet, dass eine Stimme fehlt, die etwas gesehen hat, was sonst niemand sah. Die Kosten dieses Verlusts tauchen in keiner Bilanz auf, sie zeigen sich erst Jahre später, wenn über ein Land geredet wird und niemand mehr da ist, der es aus eigener Anschauung kennt.